Die Krankenkasse darf Kosten für Funktionsanalyse, Jig-Schiene und Gesichtsbogenvermessung nicht übernehmen. Diese Behandlung fasst man unter den Begriffen "Funktionsanalyse" (Untersuchung) und "Funktionstherapie" (Behandlung) zusammen.
Abhängig vom abgeschlossenem Vertrag, den Sie mit Ihrer Zahnzusatzversicherung geschlossen haben, kann die Funktionsanalyse / Funktionstherapie ein- oder ausgeschlossen sein.
Um sicher zu gehen, dass Ihr Vertrag eine Kostenerstattung vorsieht, empfiehlt sich einen Kostenvoranschlag vorab bei der Versicherung einzureichen.